13.06.2023 - 6 Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister übergibt Frau Teske das Wort. Frau Teske erläutert die Beschlussvorlage und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.

 

Frau Teske schlägt vor, ein Aufnahmegerät für den Sitzungsdienst anzuschaffen. Seitens der Gemeindevertretung bestehen keine Einwände.

 

Die Friedhofsgebührensatzung soll im nächsten Jahr thematisiert werden. Dazu muss eine neue Kalkulation in Auftrag gegeben werden.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf

 

  einen Gesamtbetrag der Erträge von   1.317.700 EUR

  einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von   1.458.000 EUR

  ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von   -111.000 EUR

 

2.  im Finanzhaushalt auf

 

a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von   1.243.200 EUR

  einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von   1.369.100 EUR

  einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von  -125.900 EUR

 

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von   1.479.200 EUR

  einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von   2.339.000 EUR

  einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von   -859.800 EUR

 

festgesetzt.

 

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  120.000 EUR.

 

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

   (Grundsteuer A) auf   310 v. H.

 

b) für die Grundstücke

   (Grundsteuer B) auf  470 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf  380 v. H.

 

§ 6

(entfällt)

 

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,253 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8

Weitere Vorschriften

 

1. Die eigenen im Vorbericht enthaltenen Regelungen zur Deckungsfähigkeit und Zweckbindung nach §§ 13 und 14 GemHVO M-V werden mittels Haushaltsvermerk festgesetzt.

 

2. Eine Abweichung vom Stellenplan wird gemäß § 48 Absatz 3 Nr. 2 KV M-V als geringfügig definiert, wenn sie a) nicht mehr als einen Stellenzuwachs von 1,0 Vollzeitäquivalente bedeutet und b) nicht mehr als 50.000 EUR Aufwandssteigerung bezogen auf das Haushaltsjahr nach sich zieht. Weiter müssen die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des § 48 Absatz 3 Nr. 2 KV M-V erfüllt sein.

 

Nachrichtliche Angaben:

1.  Zum Ergebnishaushalt

  Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  126.153 EUR.

 

2.  Zum Finanzhaushalt

  Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des

  Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  383.491 EUR.

 

3.  Zum Eigenkapital

  Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

  beträgt voraussichtlich   3.657.161 EUR.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

6

1

1

 

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Anlagen zur Vorlage