13.06.2023 - 6 Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mölschow
- Status Beschluss:
- Beschlussumsetzung erwünscht 27.07.2023
- Datum:
- Di., 13.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Andi Seehase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister übergibt Frau Teske das Wort. Frau Teske erläutert die Beschlussvorlage und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.
Frau Teske schlägt vor, ein Aufnahmegerät für den Sitzungsdienst anzuschaffen. Seitens der Gemeindevertretung bestehen keine Einwände.
Die Friedhofsgebührensatzung soll im nächsten Jahr thematisiert werden. Dazu muss eine neue Kalkulation in Auftrag gegeben werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.317.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.458.000 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -111.000 EUR
2. im Finanzhaushalt auf
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.243.200 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von 1.369.100 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -125.900 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 1.479.200 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 2.339.000 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -859.800 EUR
festgesetzt.
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 120.000 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) auf 310 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 470 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.
§ 6
(entfällt)
§ 7
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,253 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Weitere Vorschriften
1. Die eigenen im Vorbericht enthaltenen Regelungen zur Deckungsfähigkeit und Zweckbindung nach §§ 13 und 14 GemHVO M-V werden mittels Haushaltsvermerk festgesetzt.
2. Eine Abweichung vom Stellenplan wird gemäß § 48 Absatz 3 Nr. 2 KV M-V als geringfügig definiert, wenn sie a) nicht mehr als einen Stellenzuwachs von 1,0 Vollzeitäquivalente bedeutet und b) nicht mehr als 50.000 EUR Aufwandssteigerung bezogen auf das Haushaltsjahr nach sich zieht. Weiter müssen die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des § 48 Absatz 3 Nr. 2 KV M-V erfüllt sein.
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 126.153 EUR.
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 383.491 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich 3.657.161 EUR.
Anlagen zur Vorlage
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