04.12.2023 - 11 Beschluss der Gemeindevertretung Mölschow über ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Kreismer erläutert den bisherigen Werdegang zum geplanten Vorhaben und übergibt Herrn Gerdes das Wort.

Herr Gerdes erläutert die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinde. Zum einen über die Veranlagung von 90% der Gewerbesteuer, die nach Abschreibung der Anlage (Dauer: 15 Jahre) vom 16. bis zum 30. Jahr in Höhe von 450.000 EUR geschätzt wird. Zum anderen entsprechend dem EEG in Höhe von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom. Aufgrund der Größe der geplanten Anlage werden hier ca. 20.000 EUR pro Jahr anfallen.

Die Frage von Herrn E. Kunde, ob das Gelände eingezäunt werden soll, wird von Herrn Gerdes bejaht. Außerdem fragt er, wie die Zufahrt der Feuerwehr geregelt wird und wie die Löschwasserversorgung sichergestellt werden soll. Herr Gerdes antwortet, dass diese Dinge im Laufe des Planverfahrens mit den entsprechenden Stellen geklärt und in einem Städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde festgeschrieben werden. Die Forderungen der Gemeinde/Feuerwehr würden somit Beachtung finden.

Herr E. Kunde fragt nach einer Rückbauverpflichtung. Herr Gerdes erklärt, dass der Grund und Boden im Besitz des Eigentümers verbleibt. Dafür wird ein Bürgschaftskonto mit einer Rückbaubürgschaft angelegt, so dass die Anlage nach Ende der Laufzeit zurückgebaut werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit im Städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde eine Rückbauverpflichtung festzulegen.

 

Im Verlauf der anschließenden Diskussion zu Für und Wider werden von den Gemeindevertretern weitere Gesichtspunkte angesprochen und hinterfragt. Anschließend stellt Herr Kreismer die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss:

1.

Für das auf dem beigefügten Übersichts- und Lageplan gekennzeichneten Grundstück beschließt die Gemeindevertretung Mölschow  die  Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bannemin“.

Die Flächen des Geltungsbereichs liegen nördlich von Bannemin und südwestlich der Gemeinde Trassenheide (Gemarkung Bannemin, Flur 1, Flurstück 86/5). An der nordwestlichen Grenze der Planungsfläche verläuft die Bahnlinie der RB23.

Die Gesamtgröße der Freiflächenphotovoltaikanlagen umfasst eine Fläche von etwa 8,9 ha. Gegebenenfalls erweitert sich der Geltungsbereich noch um den Bereich der Eingrünungsmaßnahmen.

 

 

2. Naturschutzrechtliche Belange

Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen.

 

3. Flächennutzungsplan

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Gemeinde Mölschow verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung der 1. Änderung.

Die Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 befinden sich noch nicht in Übereinstimmung mit den gesamtgemeindlichen Planungen, so dass im Parallelverfahren eine 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt.

 

4. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen mit Darlegungen zu Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung erfolgen.

 

5. Kostentragung

Alle im Zusammenhang mit der Planaufstellung entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen.

Dieser hat für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 bereits einen Vertrag mit dem Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH abgeschlossen.

Vor Abschluss der Planung wird zwischen der Gemeinde Mölschow und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, der die Eckpunkte der Planung festlegt und die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung des Vorhabens stehenden Kosten sowie die Realisierung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist regelt.

 

6.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

2

2

4

 

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