09.04.2024 - 6 Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Kurabga...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- geladene Gäste - 19:00 Uhr: Herr Steuer und Frau Sturzwage - UTG
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mölschow
- Datum:
- Di., 09.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Christiane Radtke
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Sturzwage und Herr Steuer halten den Sachvortrag.
Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.
Ab dem Jahr 2025 ist die Verabschiedung eines Tourismusgesetzes geplant.
Gemeinden wie Mölschow die Möglichkeit gegeben, eine Kurabgabe zu erheben.
Für die Kurabgabe ist es nicht wichtig, ob man die touristischen Einrichtungen nutzt, sondern ob man diese nutzen kann.
Für die Berechnung des Anteils der Einwohner werden 28 Tage zugrunde gelegt. Man geht also davon aus, dass die Einwohner 28 Tage im Jahr die touristischen Einrichtungen nutzen.
Herr Kunde fragt an, ob die Gemeinde zur Zahlung des Eigenanteils für die Einwohner verpflichtet ist.
Herr Steuer erläutert, dass dies bei einer Erhebung einer Kurabgabe so ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die Einführung einer Kurabgabe (Ausgabe der UsedomCard) zum 01.01.2025 mit interkommunaler Zusammenarbeit in Bezug auf die gemeinsame Kurabgabe in der Tourismusregion.
Der Bürgermeister wird beauftragt, alle dazu notwendigen Schritte einzuleiten und insbesondere eine gemeindeindividuelle Kurabgabekalkulation vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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Anlagen
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