17.02.2025 - 7 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Diskussion wird die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018 und die bevorstehenden Änderungen der Grundsteuer erörtert, die ab dem 01.01.2025 in Kraft treten sollen. Frau Teske hebt die finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinde hervor und betont die Notwendigkeit von Mehreinnahmen, um die Haushaltslage zu stabilisieren, während Herr Kunde alternative Lösungen und eine kritische Betrachtung der Steuererhöhungen fordert. Die Debatte dreht sich um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Hebesatzanpassungen auf die Bürger und die finanzielle Zukunft der Gemeinde, wobei unterschiedliche Ansichten über die Dringlichkeit und die langfristige Strategie zur Sicherung der finanziellen Stabilität vertreten werden.

 

Anschließend werden verschiedene Vorschläge zu den Hebesätzen unterbreitet und deren finanzielle Auswirkungen diskutiert. Die Diskussion zeigt die unterschiedlichen Auffassungen zu den Hebesätzen auf und verdeutlicht die Dringlichkeit, eine klare Entscheidung zu treffen, um die Bescheide versenden zu können.

 

Daraufhin macht Frau Jahn den Vorschlag die Hebesätze ab dem 01.01.2025 wie folgt festzusetzen:

 

Grundsteuer A 310%

Grundsteuer B  470%

Gewerbesteuer  380%

 

Über den geänderten Beschlussvorschlag lässt der Bürgermeister abstimmen.

 

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Geänderter Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die anliegende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Mölschow ab dem Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

5

0

3

 

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Anlagen zur Vorlage