29.04.2025 - 9 Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 der Ge...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt auf

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von  1.360.400 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.672.100 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -240.700 EUR

 

  1. im Finanzhaushalt auf

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.292.100 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von 1.536.100 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -244.000 EUR

 

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 2.403.100 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 2.836.300 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -433.200 EUR

 

festgesetzt.

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 125.000 EUR.

 

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A) auf 310 v. H.

 

  1. für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 470 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.

 

§ 6

Amtsumlage

(entfällt)

 

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,589 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8

Weitere Vorschriften

 

  1. Die eigenen im Vorbericht enthaltenen Regelungen zur Deckungsfähigkeit und Zweckbindung nach §§13 und 14 GemHVO M-V werden mittels Haushaltsvermerk festgesetzt.

 

  1. Eine Abweichung vom Stellenplan wird gemäß § 48 Absatz 3 Nr. 2 KV M-V als geringfügig definiert, wenn sie a) nicht mehr als einen Stellenzuwachs von 1,0 Vollzeitäquivalente bedeutet und b) nicht mehr als 50.000 EUR Aufwandssteigerung bezogen auf das Haushaltsjahr nach sich zieht. Weiter müssen die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des § 48 Absatz 3 Nr. 2 KV M-V erfüllt sein.

 

Nachrichtliche Angaben:

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

beträgt voraussichtlich 307.523 EUR.

 

  1. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

beträgt voraussichtlich 362.965 EUR.

 

  1. Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt

voraussichtlich 3.853.811 EUR.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage