29.04.2025 - 5.1 Sichtschutzzaun

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Wortprotokoll

Ein neuer Anwohner der in den Weidenweg 6 gezogen ist, äußert den Wunsch einen Sichtschutzzaun von 1,80 Metern Höhe zu errichten, obwohl die bestehende Satzung eine maximale Höhe von 80 Zentimetern festlegt. Der Bürgermeister erklärt, dass ein Befreiungsantrag erforderlich ist, der im Bauausschuss vorberaten wird und eine Entscheidung dann in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung getroffen werden kann.