29.04.2025 - 5.3 Förderung und Brandschutzbedarfsplanung Feuerwehr

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kunde begrüßt Herr Voigt als stellvertretenden Amtswehrführer und bittet um ein paar Ausführungen zum Thema Förderungen für die Feuerwehr. Herr Voigt fragt, ob bereits Anträge gestellt worden seien, woraufhin Frau Teske bestätigt, dass sowohl beim Landkreis als auch beim Innenministerium Anträge eingereicht worden seien, diese jedoch abgelehnt wurden. Herr Voigt schlägt vor, über ein Sonderbedarfszuschuss (SBZ) zu sprechen, und äußert Unverständnis darüber, warum andere Feuerwehren Förderungen erhalten, während dies hier nicht der Fall sei. Frau Teske verdeutlich die Wichtigkeit der Unterstützung durch die Feuerwehr bei der Formulierung einer fundierten Stellungnahme. Herr Voigt weist darauf hin, dass die Gemeinde eine Abnahmeerklärung im Rahmen der Landesbeschaffung unterzeichnet habe, was bedeute, dass sie an die Vereinbarungen gebunden sei. Frau Teske ergänzt, dass die Gemeinde auf Platz 39 der Beschaffungsliste stehe und das Fahrzeug voraussichtlich erst in ein bis zwei Jahren geliefert werde. Dies eröffne jedoch die Möglichkeit, weiterhin Fördermittel zu beantragen, da das Vorhaben formal noch nicht begonnen habe.

Der Bürgermeister hebt die vielfältigen Einsatzbereiche der Feuerwehr hervor, darunter die Bahn (UBB), Sturm- und Hochwassergebiete, Hafen und Bundesstraße B111. Er betont die hohe Einbindung der Feuerwehr in die Gemeinde und verweist auf die Notwendigkeit einer aktualisierten Brandschutzbedarfsplanung. Herr Voigt kritisiert, dass die bestehende Planung veraltet sei und seit dem letzten Jahr keine Fortschritte erzielt worden seien. Frau Teske entgegnet, dass die Prüfung der Planung durch den Kreis noch ausstehe und man auf eine Stellungnahme warte. Herr Voigt verweist auf die gesetzliche Vorgabe, die Planung alle fünf Jahre zu erneuern und äußert Unzufriedenheit über die Verzögerungen.

Herr Kunde ergänzt, dass die aktuelle Brandschutzbedarfsplanung nicht einmal in ihrer bestehenden Form erfüllt werden könne. Er betont, dass die Ablehnung der Förderung nicht auf Versäumnisse der Gemeinde zurückzuführen sei, sondern auf ein obskures Punktesystem. Er unterstreicht die Notwendigkeit, alle verfügbaren Förderquellen zu nutzen und beharrlich weiterzuverfolgen.

Der Bürgermeister erläutert die Notwendigkeit, eine Stellungnahme zu formulieren, um die aktuelle Situation umfassender darzustellen. Er betont, dass zusätzliche Informationen und Stellungnahmen hilfreich sind, um die Thematik aktueller und differenzierter zu beleuchten. Den Beteiligten steht es frei, die Stellungnahme gemeinsam zu erarbeiten.

Frau Teske fragt nach bestehenden Verbindungen zum Landkreis und erinnert an Zeiten, in denen Amtswehrführer regelmäßig Anliegen der Gemeinden vorgetragen haben. Herr Kunde schlägt vor, den Kreiswehrführer in die Gespräche einzubeziehen, um die Anliegen der Gemeinde besser zu vertreten. Herr Voigt erklärt, dass der Kreiswehrführer wahrscheinlich auf die Notwendigkeit einer aktualisierten Planung hinweisen wird und bietet an, den Kontakt aufzunehmen.

Herr Kunde begrüßt diese Initiative und betont die Bedeutung von Stellungnahmen und Kontakten, um die Argumentation der Gemeinde zu stärken.

Frau Teske hebt hervor, dass persönliche Kontakte, wie beispielsweise zu Kreisbrandmeistern, von Vorteil sein könnten, um die Anliegen voranzubringen. Herr Kunde erklärt, dass bereits Kontakte vorhanden seien und man diese weiter ausbauen wolle, um die Zusammenarbeit zu stärken.

Herr Voigt weist darauf hin, dass in Schwerin viele Anträge aufgrund veralteter Bedarfsplanungen abgelehnt worden seien. Er kündigt an, seine Kontakte zu nutzen, um weitere Informationen einzuholen und verweist auf Verwaltungsvorschriften, die die Bewertungskriterien der Brandschutzbedarfsplanung detailliert darlegen.

Frau Teske schlägt vor, den Landkreis stärker unter Druck zu setzen, da dieser ebenfalls Verantwortung trage. Herr Voigt berichtet von Gesprächen mit einer zuständigen Person, die bestätigt habe, dass Bedarfspläne aktualisiert werden müssten. Frau Teske ergänzt, dass die Gemeinden dann die finanziellen Mittel in ihren Haushalten einplanen müssten und nennt als Beispiel eine frühere Ausgabe von etwa 50.000 EUR für eine Gesamtbetrachtung.

Herr Kunde bedankt sich bei Herrn Voigt für die Ausführungen zu diesem Thema.

Online-Version dieser Seite: https://usedomnord.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001022&TOLFDNR=1021521&selfaction=print