29.04.2025 - 5.4 Ersatzpflanzungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mölschow
- Status Beschluss:
- Beschlussumsetzung erwünscht 12.06.2025
- Datum:
- Di., 29.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Bürgermeister wird von einer Einwohnerin auf eine Auflage der Naturschutzbehörde angesprochen, welche die Pflanzung von 60 Quadratmetern Hecke und drei Bäumen fordere. Sie erklärt, dass sie sich mit dem Bürgermeister abstimmen solle, da auf ihrem Grundstück nicht genügend Platz vorhanden sei. Der Bürgermeister zeigt sich überrascht über die Forderung und verweist darauf, dass die Gemeinde nicht automatisch Flächen zur Verfügung stellen könne.
Weiterhin bringt die Einwohnerin die Frage auf, ob ihre Einfahrt mit Drainsteinen als versiegelte Fläche gelte. Herr Haß erklärt, dass dies vom Bauamt des Landkreises berechnet werde und die Gemeinde in diesem Fall keine Zuständigkeit habe. Er erläutert, dass versiegelte Flächen und Ersatzpflanzungen unterschiedliche Berechnungsgrundlagen hätten, die in der Baugenehmigung festgelegt seien.
Weiterhin wird erläutert, dass die Gemeinde keine Verantwortung und Kosten für die weitere Pflege von Gehölzen übernehmen kann. Für die Betroffenen ist es somit günstiger, in ein Ökokonto einzuzahlen, wenn geeignete Flächen fehlen. Es wird empfohlen, die finanziellen Verpflichtungen über ein Ökokonto zu regeln, da dies die einfachste und sauberste Lösung ist.
