09.11.2021 - 7 Beratung und Festlegung von Standorten sowie Ba...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Kreismer erläutert den bisherigen Werdegang zur Beschlussvorlage und bittet die Gemeindevertreter um Vorschläge und Hinweise.

Herr Kühl erklärt, dass die Standorte für die Durchführung von Ersatzpflanzungen entsprechend der Ortsbegehung korrekt in den Luftbildern dargestellt worden sind.

Herr Haß weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Ersatzpflanzung von 10 Bäumen im Bereich Ortsausgang Mölschow in Richtung Kläranlage nicht realisierbar ist, da sich in diesem Bereich mehrere Leitungen von den Versorgungsträgern befinden.

Des Weiteren erklärt Herr Haß, dass eine Bepflanzung (11 Bäume) entlang des Grabens in Verlängerung der Straße „Am Erlengrund“ ebenfalls nicht ratsam ist. Die geplante Bepflanzung würde das Flurstück 95/3 tangieren, welches sich nicht im Eigentum der Gemeinde Mölschow befindet. Außerdem ist entsprechend § 38 Abs. 4 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz WHG folgendes geregelt:

Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Gewässerrandstreifen im Hinblick auf ihre Funktionen nach Absatz 1 erhalten. Im Gewässerrandstreifen ist verboten:

1. die Umwandlung von Grünland in Ackerland,

2. das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern, ausgenommen die Entnahme im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, sowie das Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern,…“

 

Nachdem die weiteren vorgeschlagenen Standorte diskutiert wurden, schlägt Herr Kreismer folgende geänderte Beschlussfassung vor:

 

  1. Die Standorte der 7 Bäume im Bereich des Dorfplatzes in Mölschow    sowie der 5 Bäume im Bereich des Löschteiches in Bannemin werden bestätigt.
  2. Eine Entscheidung zu den weiteren vorgeschlagenen Standorten wird zunächst zurückgestellt. Es soll sich eine fachliche Kommission unter Leitung von Herrn Haß zusammenfinden, um geeignete Standorte zusammenzutragen.
  3. Das Amt wird beauftragt zu prüfen, ob in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde doch noch eine finanzielle Ablösung oder alternativ eine Heckenbepflanzung als Ausgleichsmaßnahme möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder gesamt:  9

davon anwesend:  7

Ja-Stimmen:  7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

 

 

Herrn Kreßmann bittet dazu das Amt um Unterstützung und um Übergabe einer Aufstellung mit allen gemeindeeigenen Flächen. Herr Kreismer erinnert in diesem Zusammenhang nochmals an die Übergabe einer Aufstellung bezüglich der Gärten im Bereich „Zu den Neubauten“ in Mölschow. Leider liegt ihm dazu noch immer keine Zuarbeit vom Amt vor.

 

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Realisierung 2

 

 

22.11.2021   

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS SD

Termin: 22.11.2021

federf. Amt: Bauamt

federf. Sachb.: Martin Müller

 

09.12.2021  00:07:06    Müller, Martin 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Bauamt

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Daniel Hunger

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

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