27.03.2024 - 7 Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Belange der Gemeinde Mölschow werden durch den o.g. Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Urbanes Gebiet südlich der B 111 im OT Mahlzow“ nicht berührt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

5

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage