09.04.2024 - 7 Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Seehase hält den Sachvortrag.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf

 

  einen Gesamtbetrag der Erträge von    1.361.900 EUR

   einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von    1.546.500 EUR

   ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -116.200 EUR

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von    1.286.800 EUR

   einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von    1.435.500 EUR

   einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von   -148.700 EUR

 

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von    2.108.300 EUR

   einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von    3.089.000 EUR

  einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von    -980.700 EUR

 

festgesetzt.

 

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 115.000 EUR.

 

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

    (Grundsteuer A) auf    310 v. H.

 

b) für die Grundstücke

    (Grundsteuer B) auf   470 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf   380 v. H.

 

§ 6

(entfällt)

 

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,256 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8

Weitere Vorschriften

 

1. Die eigenen im Vorbericht enthaltenen Regelungen zur Deckungsfähigkeit und Zweckbindung nach §§ 13 und 14 GemHVO M-V werden mittels Haushaltsvermerk festgesetzt.

 

2. Eine Abweichung vom Stellenplan wird gemäß § 48 Absatz 3 Nr. 2 KV M-V als geringfügig definiert,  wenn sie a) nicht mehr als einen Stellenzuwachs von 1,0 Vollzeitäquivalente bedeutet und b) nicht               mehr als 50.000 EUR Aufwandssteigerung bezogen auf das Haushaltsjahr nach sich zieht. Weiter               müssen die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des § 48 Absatz 3 Nr. 2 KV M-V erfüllt sein.

 

Nachrichtliche Angaben:

1. Zum Ergebnishaushalt

   Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich   183.492 EUR.

 

2. Zum Finanzhaushalt

   Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des

   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich   464.084 EUR.

 

3. Zum Eigenkapital

   Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

   beträgt voraussichtlich    3.731.953 EUR.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

6

1

2

 

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Anlagen zur Vorlage