27.05.2025 - 9 Befürwortungsbeschluss der Gemeinde Mölschow zu...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Kreßmann informiert, dass der Bauausschuss eine Empfehlung für eine Zaunhöhe von 1,60 m ausgesprochen hat.

Herr Haß spricht sich gegen eine Zustimmung aus. Die Gemeinde solle in dieser Angelegenheit neutral bleiben. Beim Grundstückskauf sei der Käufer verpflichtet, sich über bestehende Rechte zu informieren – es handle sich nicht um einen versteckten Mangel. Aus diesem Grund lehnt er den Antrag grundsätzlich ab.

Frau Große berichtet sich vor Ort ein Bild gemacht zu haben. Sie empfindet die Aussagen der Antragsteller als widersprüchlich: Einerseits wollen sie die Büsche stutzen, um auf ihr Grundstück sehen zu können, andererseits planen sie einen hohen Zaun, um nicht gesehen zu werden. Sie warnt davor, durch eine Zustimmung einen Präzedenzfall für zukünftige Streitigkeiten zu schaffen. Zudem sei das Grundstück in dem Zustand bereits beim Kauf bekannt gewesen.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind sich einig, dass der Antrag auf Errichtung des Zauns abgelehnt wird.

 

Herr Schulz ergänzt, dass man auch auf der gegenüberliegenden Seite – bei Herrn Edler („Manni“) – die Hecke überprüfen sollte. Diese sei seiner Ansicht nach fast 2 Meter hoch.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mölschow beschließt gemäß § 67 Abs. 3 LBauO M-V die Befreiung von der Regelung der Satzung über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 2 „Trassenheider Straße“, Textliche Festsetzungen, Punkt Einfriedung, für das Grundstück Weidenweg 6.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

8

0

 

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Anlagen zur Vorlage