Beschlussvorlage - GVMö/078/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt der Wahl von Herrn Eckhard Kunde zum  Gemeindewehrführer die Zustimmung.


Der Gewählte ist durch den Bürgermeister zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Sachvortrag

 

Gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer.
Nach Ablauf der Amtszeit des bisherigen Funktionsträgers wurde am 21.01.2022 die Wahl durch die Mitgliederversammlung der Feuerwehr durchgeführt. Zum Wehrführer wurde Herr Eckhard Kunde wiedergewählt. Herr Kunde erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Amtes und hat die Annahme der Wahl erklärt.

Die Wahl bedarf nach § 12 Abs. 1 BrSchG der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Nach Zustimmung der Gemeindevertretung ist der Gewählte zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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