Beschlussvorlage - GVMö/079/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt der Wahl von Herrn Michael Kunde zum  Stellvertreter des Gemeindewehrführers die Zustimmung.


Der Gewählte ist durch den Bürgermeister zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Reduzieren

Sachvortrag

 

Gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer.
Nach Ablauf der Amtszeit des bisherigen Funktionsträgers wurde am 21.01.2022 die Wahl durch die Mitgliederversammlung der Feuerwehr durchgeführt. Zum Stellvertreter des Wehrführers wurde Herr Michael Kunde gewählt. Herr Kunde erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Amtes und hat die Annahme der Wahl erklärt. Er hat sich daneben verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgang zum Leiter einer Feuerwehr an der Landesfeuerwehrschule zu absolvieren.


Die Wahl bedarf nach § 12 Abs. 1 BrSchG der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Nach Zustimmung der Gemeindevertretung ist der Gewählte zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...