Beschlussvorlage - GVMö/080/2021-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 einen Gesamtbetrag der Erträge von  1.153.300 EUR

 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von  1.335.400 EUR

 ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von  -139.200 EUR

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von  1.095.600 EUR

 einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von  1.264.700 EUR

 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -169.100 EUR

 

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von  1.486.900 EUR

 einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von  -1.628.000 EUR

 einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von  -141.100 EUR

 

festgesetzt.

 

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  104.000 EUR.

 

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

  (Grundsteuer A) auf  310 v. H.

 b)  für die Grundstücke

  (Grundsteuer B) auf 470 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.

 

§ 6

(entfällt)

 

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,250 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8

Weitere Vorschriften

 

1. Die eigenen im Vorbericht enthaltenen Regelungen zur Deckungsfähigkeit und Zweckbindung nach §§ 13 und 14 GemHVO M-V werden mittels Haushaltsvermerk festgesetzt.

 

2. Eine Abweichung vom Stellenplan wird gemäß § 48 Absatz 3 Nr. 2 KV M-V als geringfügig definiert, wenn sie a) nicht mehr als einen Stellenzuwachs von 1,0 Vollzeitäquivalente bedeutet und b) nicht mehr als 50.000 EUR Aufwandssteigerung bezogen auf das Haushaltsjahr nach sich zieht. Weiter müssen die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des § 48 Absatz 3 Nr. 2 KV M-V erfüllt sein.

 

Nachrichtliche Angaben:

1. Zum Ergebnishaushalt

 Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 186.601 EUR.

 

2. Zum Finanzhaushalt

 Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des

 Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 556.521 EUR.

 

3. Zum Eigenkapital

 Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

 beträgt voraussichtlich  3.689.343 EUR.

 

 

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Sachvortrag

Die Haushaltssatzung ist die rechtliche Grundlage für das Wirtschaften im Haushaltsjahr 2022.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wird in der Sitzung der Gemeindevertretung Mölschow vorgestellt.

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Finanzielle Auswirkungen (bei Auszahlungen/Aufwendungen, z. Bsp. Aufträge / Baumaßnahmen etc.):

 

Keine

 

Finanzielle Auswirkungen (Einzahlungen/Erträgen, z. Bsp. Grundstücksverkäufe, Satzungen):

 

Keine

 

 

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Anlagen

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