Beschlussvorlage - GVMö/094/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Mölschow beschließt die Annahme des Angebotes zum solidarfinanzierten Prinzip zur Einbindung von Bus und Bahn in der Einwohnerkarte.

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Sachvortrag

Einwohnerkarte: 

Die nach dem solidarfinanzierten Prinzip angebotene Einwohnerkarte für die Nutzung von Bus und Bahn kostet 50,50 Euro/Jahr je Einwohner und ist von der Gemeinde zu entrichten. 

 

Bei einer Einwohnerzahl zum 31.12.2020 von 779 entspricht dies einen zu zahlenden Betrag von 39.339,50 Euro pro Jahr. Es handelt sich dabei um freiwillige Aufwendungen der Gemeinde. 

 

Dieses gemeinsame Angebot der Verkehrsbetriebe steht nur bis zum 01.07.2022 mit Wirkung zum 01.01.2023 zur Verfügung. 

 

Die Einwohnerkarte gilt ausschließlich für die Personenbeförderung, aber nicht für die kostenfreie Mitnahme von Tieren oder Fahrrädern. Hier gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzierung durch:

Eigenmittel:

39.500,00 €

 

 

Kreditaufnahme:

00,00 €

 

 

Förderung:

00,00 €

 

 

 

a.) bei planmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2023

Gesamtkosten der Maßnahme:

39.500,00 €

im Produktsachkonto:

00000.00000000

Teilkosten – Auftragssumme:

00,00 €

im Produktsachkonto:

00000.00000000

Teilkosten – Auftragssumme:

00,00 €

im Produktsachkonto:

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen

Gesamtkosten der Maßnahme:

00,00 €

im Produktsachkonto:

00000.00000000

Teilkosten – Auftragssumme:

00,00 €

im Produktsachkonto:

00000.00000000

Teilkosten – Auftragssumme:

00,00 €

im Produktsachkonto:

00000.00000000

Deckung erfolgt über:

Einsparung

00,00 €

im Produktsachkonto:

00000.00000000

Einsparung

00,00 €

im Produktsachkonto:

00000.00000000

Mehreinnahme

00,00 €

im Produktsachkonto:

00000.00000000

Mehreinnahme

00,00 €

im Produktsachkonto:

00000.00000000

 

Bemerkungen:

Im Rahmen der Haushaltsplanung muss eine Einplanung der Mittel erfolgen. Ggf. kann eine Gegendeckung nur über eine Erhöhung der Grundsteuer B erfolgen

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Anlagen

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