Beschlussvorlage - GVMö/015/2019-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die 1. Änderung zur Finanzierungsvereinbarung für den Ersatzneubau Schöpfwerk Mölschow mit einer Beteiligung von höchstens 99.000,00 € sowie die Begleichung von bereits angefallenen Planungsleistungen in Höhe von 10.513,90 €. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen.

 

 

Reduzieren

Sachvortrag

Der Wasser- und Bodenverband betreibt im Rahmen der Gewässerunterhaltung nach § 39 WHG i.V. mit § 62 LWaG M-V das Schöpfwerk Mölschow.

 

Da das vorhandene Schöpfwerk nicht mehr den technischen Anforderungen zur Entwässerung entspricht, wird zur Anpassung der Leistungsfähigkeit an die aktuellen Entwässerungsansprüche ein Ersatzneubau benötigt.

 

Um die Finanzierung für den Ersatzneubau sicher zu stellen, hat der Wasser- und Bodenverband in der Vergangenheit den Bedarf von Fördermitteln beim Land M-V nach Pkt. 2.5-Hochwasserschutz- FöRiGeF beantragt und zur Absicherung der Finanzierung eine Finanzierungsvereinbarung mit den Gemeinden Mölschow, Ostseebad Karlshagen und Ostseebad Trassenheide abgeschlossen.

 

Zu diesem Zeitpunkt beliefen sich die geplanten Gesamtausgaben (Brutto) auf einen Betrag von 895.807,21 € (davon zuwendungsfähige Ausgaben: 895.807,21 €). Die mögliche Förderung betrug 716.645,77 € (80 % der zuwendungsfähigen Kosten). Für die drei Gemeinden Mölschow, Ostseebad Karlshagen und Ostseebad Trassenheide ergab sich daraus ein Eigenanteil in Höhe von höchstens 179.161,44 € (rund 60.000,00 € für jede Gemeinde).

 

Leider konnte die Maßnahme in der vergangenen Förderperiode aufgrund von fehlender Mittelverfügbarkeit nicht berücksichtigt werden, sodass ein neuer Förderantrag für die neue Förderperiode gestellt werden muss.

 

Für die neue Beantragung liegt eine aktuelle Kostenberechnung vom Wasser- und Bodenverband vor. Die geplanten Gesamtausgaben (Brutto) haben sich auf einen Betrag von 1.478.723,75 € (davon zuwendungsfähige Ausgaben: 1.478.723,75 €) erhöht. Die mögliche Förderung beträgt damit 1.182.979,00 € (80 % der zuwendungsfähigen Kosten). Für die drei Gemeinden Mölschow, Ostseebad Karlshagen und Ostseebad Trassenheide ergibt sich daraus ein neuer Eigenanteil in Höhe von höchstens 295.744,75 € (rund 99.000,00 € für jede Gemeinde).

 

Der gestiegene Eigenanteil der Gemeinden macht eine Anpassung des § 4 der Finanzierungsvereinbarung erforderlich, sodass die Finanzierung der Maßnahme wieder gesichert ist.

 

Weiterhin sind für die Maßnahme bereits Planungsleistungen in Höhe von 31.541,72 € angefallen, welche anteilig durch die drei Gemeinden beglichen werden müssen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Insgesamt eine Auszahlung in Höhe von höchstens 99.000,00 € an den Wasser- und Bodenverband. Davon werden für bereits angefallene Planungsleistungen sofort 10.513,90 € fällig, die im Haushalt 2022 bei den Investitionen eingestellt sind. Die weiteren erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2023 einzustellen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...