Beschlussvorlage - GVMö/111/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Satzungsänderung der Gemeinde Mölschow über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Uwe Horn
- Verfasser:
- U. Horn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mölschow
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Entscheidung
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13.12.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss Mölschow
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Vorberatung
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Sachvortrag
Sachvortrag:
Die Gemeinde Mölschow ist Mitglied im „Wasser- und Bodenverband Insel Usedom – Peenestrom“. Dieser nimmt für die Gemeinde die Gewässerunterhaltung an Gewässern zweiter Ordnung war. Der Beitragssatz wurde entsprechend der aktuellen Beitragsberechnung des Verbandes angepasst.
Die Gebühren ändern sich wie folgt:
Die Gebühr für ein Kalenderjahr beträgt:
- für unbebaute Grundstücke je angefangene 0,5 ha Grund und Boden von 21 € auf 22 €
- für bebaute Grundstücke mit einer Grundfläche bis 2000 m²
33,10 € statt bisher 32,50 €
- für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohnungen zusätzlich je Wohnungseinheit
11,60 € statt bisher 11 €.
- für Garagen auf fremdem Grund und Boden je Garage
2,60 € statt bisher 2,00 €.
Auf die Kalkulation wird verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung werden zum 01.01.2023 kostendeckend angepasst.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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66,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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128,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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