Informationsvorlage - GVMö/122/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachvortrag

Anliegend erhalten Sie die uns am 09.01.2023 aufgrund von Artikel 4 der am 10. Oktober 2018 in Neuhardenberg abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen und der Erklärung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur und Tourismus und Arbeit zur Teilnahme an der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24. November 2021 zugegangene UVP-Dokumentation (Espoo-Bericht „Bau eines Containerterminals im Außenhafen Swinemünde“, Stettin, Oktober 2022) für das Vorhaben „Bau eines Containerterminals im Außenhafen Swinemünde“, den Antrag auf Erteilung eines Umweltbescheides und den Beschluss über die Notwendigkeit der Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24. Februar 2023.

 

Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Weiterhin werden die Unterlagen in der Zeit vom 26. Januar 2023 bis zum 24. Februar 2023 auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/) in der Rubik „Infrastruktur“, Stichwort „Aktuelle Planfeststellungsverfahren " sowie im UVP-Portal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.uvp-verbund.de/mv) zur Verfügung gestellt.

Reduzieren

 

 

Loading...