Beschlussvorlage - GVMö/129/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt, die Bewerber entsprechend der Liste im Sachvortrag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen/ Schöffinnen zu benennen.

 

 

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Sachvortrag

Die Amtsperiode der zurzeit im Amt befindlichen Schöffen beim Amtsgericht Greifswald und Landgericht Stralsund endet am 31. Dezember 2023.

In Vorbereitung der Wahl für die nächste Amtsperiode sind durch das Landgericht Stralsund Vorschlagslisten zu erstellen, wofür der Präsident des Landgerichtes die Anzahl der zur Aufnahme in die Vorschlagslisten durch die Gemeinden zu benennenden Personen bestimmt. Für die Gemeinde Mölschow soll lt. Anforderung des Präsidenten des Landgerichts Stralsund mindestens eine Person benannt werden. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vom 17.10.2022 sollen mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen werden wie als erforderliche Zahl vom Präsident des Landgerichts Stralsund mitgeteilt wurde, also möglichst zwei Personen.

 

Nachfolgende Personen stellen sich für die o.g. Wahl zur Verfügung:

 

Name

Geburtsdatum

Anschrift

Beruf/ Tätigkeit

Kathleen Keil

08.06.1979

Dorfstraße 17 a, OT Zecherin, 17449 Mölschow

Verwaltungsfachangestellte

Petra Sabine Elke Wallentin 

 

08.12.1959 

Trassenheider Weg 8,

17449 Mölschow 

Arzthelferin 

Birgit Conrad 

 

12.08.1962 

Trassenheider Straße 10 A,

17449 Mölschow 

Buchhalterin 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist lt. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist die Vorschlagsliste eine Woche lang zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Danach wird sie an das Amtsgericht Greifswald weitergeleitet, wo die eigentliche Wahl durch einen hierfür gebildeten Ausschuss stattfindet.

Zur Sitzung der Gemeindevertretung wird die betreffende Person eingeladen.

 

 

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  • keine -

 

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