Beschlussvorlage - GVMö/129/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Aufnahme auf die Liste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kathleen Keil
- Verfasser:
- Kathleen Keil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mölschow
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Entscheidung
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11.04.2023
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Sachvortrag
Die Amtsperiode der zurzeit im Amt befindlichen Schöffen beim Amtsgericht Greifswald und Landgericht Stralsund endet am 31. Dezember 2023.
In Vorbereitung der Wahl für die nächste Amtsperiode sind durch das Landgericht Stralsund Vorschlagslisten zu erstellen, wofür der Präsident des Landgerichtes die Anzahl der zur Aufnahme in die Vorschlagslisten durch die Gemeinden zu benennenden Personen bestimmt. Für die Gemeinde Mölschow soll lt. Anforderung des Präsidenten des Landgerichts Stralsund mindestens eine Person benannt werden. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vom 17.10.2022 sollen mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen werden wie als erforderliche Zahl vom Präsident des Landgerichts Stralsund mitgeteilt wurde, also möglichst zwei Personen.
Nachfolgende Personen stellen sich für die o.g. Wahl zur Verfügung:
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Name |
Geburtsdatum |
Anschrift |
Beruf/ Tätigkeit |
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Kathleen Keil |
08.06.1979 |
Dorfstraße 17 a, OT Zecherin, 17449 Mölschow |
Verwaltungsfachangestellte |
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Petra Sabine Elke Wallentin
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08.12.1959 |
Trassenheider Weg 8, 17449 Mölschow |
Arzthelferin |
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Birgit Conrad
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12.08.1962 |
Trassenheider Straße 10 A, 17449 Mölschow |
Buchhalterin |
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Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist lt. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist die Vorschlagsliste eine Woche lang zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Danach wird sie an das Amtsgericht Greifswald weitergeleitet, wo die eigentliche Wahl durch einen hierfür gebildeten Ausschuss stattfindet.
Zur Sitzung der Gemeindevertretung wird die betreffende Person eingeladen.
