Beschlussvorlage - GVMö/143/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Erhöhung der Erfrischungsgelder für Mitglieder des Wahlvorstandes nach LKWO M-V i.V.m BWO i.V.m. EuWO für die zukünftigen Wahlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Teske
- Verfasser:
- Ramona Lachnit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Mölschow
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Vorberatung
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Mölschow
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Entscheidung
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29.08.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt, das Erfrischungsgeld für Wahlhelfer/-innen für den Einsatz am Wahltag bis auf Widerruf wie folgt anzupassen:
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Wahl |
Erfrischungsgeld Wahlvorsteher und stellv. Wahlvorsteher |
Erfrischungsgeld Schriftführer und stellv. Schriftführer |
Erfrischungsgeld Beisitzer |
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Einzelwahl oder Stichwahl oder Bürgerentscheid |
60 € |
55 € |
50 € |
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verbundene Wahl 2 Wahlen |
65 € |
60 € |
55 € |
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verbundene Wahl 3 Wahlen |
70 € |
65 € |
60 € |
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verbundene Wahl 4 Wahlen |
75 € |
70 € |
65 € |
Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel soll bei der Haushaltsplanung 2024 Berücksichtigung finden. Die Regelungen zur Verpflegung bleiben unberührt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt, die Ausgabe einer Ehrenurkunde am Hauptwahltag. Die Genehmigung zum Abdruck des Wappens der Gemeinde Mölschow auf der Ehrenurkunde wird erteilt.
Sachvortrag
Der Gesetzgeber legt bei Wahlen fest, dass für die Teilnahme an einer berufenden Sitzung und/oder für den Einsatz als Mitglied des Wahlvorstandes für den Wahltag ein Erfrischungsgeld zu gewähren ist. Für den Vorsitzenden des Wahlvorstands (Wahlvorsteher) sind 35 € und für jedes weiteres Mitglied 25 € auszuzahlen. Diese Sätze sind in jedem Wahlgesetz gleich (§ 14 (1) LKWO M-V, § 10 BWO, § 10 (2) EuWO) und stellen nur Mindestsätze dar. Der Gemeinde steht es frei, diese zu erhöhen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschloss am 13.03.2018 das gesetzlich geregelte Erfrischungsgeld auf 50 €, einheitlich für alle Wahlvorstandsmitglieder, zu erhöhen.
Feststellbarer Trend der letzten Jahre ist, dass die Helfer, die sich seit Jahren im Ehrenamt als Wahlhelfer engagieren, aus gesundheitlichen und / oder Altersgründen zurückziehen und nur schwer Nachfolger aus jüngeren Generationen, trotz intensiver Suche und Aufrufe sich freiwillig als Wahlhelfer zu melden, zu gewinnen sind. Nicht zuletzt hat die lange Wahlnacht (teilw. bis 5.00 Uhr morgens), die für die Auszählungen insb. nach der letzten Europa- und Kommunalwahl im Jahr 2019 ihren Tribut gefordert, was die Bereitschaft betrifft als Wahlhelfer tätig zu werden.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben auch gezeigt, dass eine ganztägige Versorgung mit Getränken und Essen gerade bei der jüngeren Generation keinen Anreiz mehr darstellt.
Der Einsatz als Wahlhelfer dauert am Wahltag bei einer Einzelwahl (z. Bsp. Landratswahl oder Bundestagswahl) zwischen 6 und 9 Stunden. Bei verbundenen Wahlen (z. Bsp. Europa- und Kommunalwahlen) kann der Einsatz unter Umständen sogar 14 bis 17 Stunden dauern (07:30 bis 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 02:00/05:00 Uhr).
Im Vergleich zu einem ehrenamtlich tätigen Gemeindevertreter erhält dieser für die Teilnahme an einer kommunalen Ausschusssitzung, die durchschnittlich 3 Stunden dauert, eine Entschädigung in Höhe von 40 €.
Die Bereitschaft zur Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit sinkt in der Bevölkerung stark, dies zeigen u.a. die Erfahrungen aus den Bereichen Vereinsarbeit oder Kommunalpolitik. Daher ist es außerordentlich wichtig, den derzeitigen Wahlhelfern zusätzlich ein Dankeschön und mehr Wertschätzung entgegen zu bringen, nicht nur im finanziellen Aspekt.
Die Gemeindewahlbehörde unterbreitet den Vorschlag, bei den nächsten Wahlen „Ehrenurkunden“ als besonderes Dankeschön auszugeben. Die Urkunden können durch die Gemeindewahlbehörde erstellt und gedruckt werden (zusätzliche Ausgaben für Marmorpapier: ca. 4 bis 6 € Büromaterial insgesamt) (Muster siehe Anlage)
Die Urkunden könnten von der Wahlleitung unterzeichnet werden, da diese aufgrund ihrer Neutralität keine Wahlbeeinflussung darstellt. Die Gemeindewahlbehörde empfiehlt daher keine Unterzeichnung durch den Bürgermeister der noch bestehenden Wahlperiode.
Im Jahr 2021 zur Bundes- und Landtagswahl wurde erstmalig eine solche Urkunde (gestellt vom Bund – nur für den Einsatz für die Bundestagswahl) ausgegeben. Diese wurde sehr positiv von den Wahlhelfern angenommen.
Im Magazin des Städte- und Gemeindetages „Der Überblick“ (Heft 3/2023) wird auf die Forderung an den Gesetzgeber hingewiesen, dass das Erfrischungsgeld angepasst werden muss:
„Die jetzigen Auswandentschädigungen bieten keine Motivation, um neue Wahlvorstandmitglieder zu gewinnen. Die Stadt Berlin hat deshalb 240 EURO pro Person für die Wahlvorstände bei Wiederholungswahl gezahlt. Wenn dieser Wert auch recht hoch erscheint, ist eine Erhöhung der Aufwandentschädigung sowohl in der derzeitig in Beratung befindenden Europawahlordnung als auch in der Landes- und Kommunalwahlordnung angezeigt, um den Wahlbehörden ihre schwierige Pflicht zu erleichtern, geeignete Wahlvorstände zu rekrutieren.“
Leider kann nicht auf die Entscheidung der Europa-, Bundes- oder Landesregierung gewartet werden, da die “großen” Wahlen bereits nächstes Jahr stattfinden und die Haushaltsplanung für 2024 bald beginnt.
Bei der kommenden Europa- und Kommunalwahl im Jahr 2024 dürfen keine Personen, die auf Wahlvorschlagslisten stehen, im Wahlvorstand oder Wahlausschuss tätig sein. Dadurch steht die Gemeindewahlbehörde vor einer zusätzlichen Herausforderung bei der Besetzung des Wahlvorstands.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Briefwahl der Kommunalwahl von den Wahlvorständen der Gemeinden ausgezählt wird.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dies eine zusätzliche Herausforderung für den Wahlvorstand darstellt.
Eine Änderung der Gesetzlichkeiten dahingehend, dass die Auszählungsreihenfolge oder Veränderung des Wahltages, ist nicht Sicht.
Die Landes- und Bundesregierung haben im Jahr 2022 die Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahren verabschiedet. Dies gilt für Wahlen auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europaebene. Die Zahl der Wahlberechtigten steigt. Der Städte- und Gemeindetag MV empfiehlt daher eine Aufstockung des Wahlvorstands, was nur möglich ist, wenn sich Wahlhelfer über Bedarf melden.
In den Gesetzen wird bei dem Erfrischungsgeld zwischen Wahlvorsteher und weiteren Mitgliedern unterschieden.
Hier sieht die Gemeindewahlleitung ein Ungleichgewicht. Aufgrund der Einteilung in zwei Schichten übernimmt der Stellvertreter alle Aufgaben des Wahlvorstehers in dessen Abwesenheit und hat somit die gleiche Verantwortung wie dieser, was sich in der Entschädigung wiederspiegeln sollte.
Weiter hat die Schriftführung und deren Stellvertretung die Verantwortung, die Niederschriften vollständig und korrekt auszufüllen, da diese zum Teil an höhere Wahlbehörden weitergereicht werden. Aus Erfahrungen heraus werden die Niederschriften immer komplexer und daraus geht ein höherer Anspruch/ eine höhere Verantwortung einher.
Finanzielle Auswirkungen:
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Einzelwahl oder Stichwahl oder Bürgerentscheid |
530 € pro Wahlvorstand |
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verbundene Wahl 2 Wahlen |
580 € pro Wahlvorstand |
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verbundene Wahl 3 Wahlen |
630 € pro Wahlvorstand |
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verbundene Wahl 4 Wahlen |
680 € pro Wahlvorstand |
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Ausgabe Ehrenurkunde |
insgesamt ca. 4 bis 6 € Büromaterial |
Bemerkungen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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359,1 kB
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