Beschlussvorlage - GVMö/175/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Belange der Gemeinde Mölschow werden durch den o.g. Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 18 „Erweiterung des Gewerbegebietes am Bahnhof“ der Gemeinde Ostseebad Trassenheide in der Fassung von 07-2023 nicht berührt.

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Sachvortrag

Die Gemeindevertretung Trassenheide billigte in der Sitzung am 06.09.2023 den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 18 „Erweiterung des Gewerbegebietes am Bahnhof“ in der Fassung von 07-2023 und beschloss die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit. Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 18 „Erweiterung des Gewerbegebietes am Bahnhof“ der Gemeinde Ostseebad Trassenheide in der Fassung von 07-2023 liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Montag, den 30.10.2023 bis einschließlich Montag, den 04.12.2023 im Amt Usedom-Nord, im Bauamt, Zimmer Nr. 105 in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die Planungsabsichten sind den beigefügten Vorentwurfsunterlagen zu entnehmen.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Anbei erhalten Sie die Vorentwurfsunterlagen mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb der Frist von einem Monat.

 

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Anlagen

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