Beschlussvorlage - GVMö/168/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die 9.  Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Mölschow über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren.

 

Die beiliegende Kalkulation wird gebilligt.

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Sachvortrag

Die Gemeinde Mölschow ist Mitglied im „Wasser- und Bodenverband Insel Usedom  Peenestrom“. Dieser nimmt für die Gemeinde die Gewässerunterhaltung an Gewässern zweiter Ordnung war. Der Beitragssatz wurde entsprechend der aktuellen Beitragsberechnung des Verbandes angepasst.

 

Die Gebühren ändern sich wie folgt:

 

Die Gebühr für ein Kalenderjahr beträgt:

 

-          für unbebaute Grundstücke je angefangene 0,5 ha Grund und Boden

 

23 € statt bisher 22 €

 

-          für bebaute Grundstücke mit einer Grundfläche bis 2000 m²,

      darüberhinausgehende Flächen werden zusätzlich wie unbebaute Grundstücke behandelt.

 

36 € statt bisher 33,10 €

 

-          für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohnungen zusätzlich je Wohnungseinheit

 

12 € statt bisher 11,60 €.

 

Die Kalkulation für Garagen auf fremden Grund und Boden entfällt aufgrund der Inbesitznahme der Garagen durch die Gemeinde Mölschow als Grundstückseigentümer. 

Auf die Kalkulation wird verwiesen.

 

Des Weiteren wird in der Präambel die gesetzliche Grundlage, das Kommunalabgabengesetz (KAG), angepasst. Die Daten der Fassung werden ersetzt durch „in der aktuellen Fassung“, damit die Rechtssicherheit jederzeit gegeben ist.

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Die Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung werden zum 01.01.2024 kostendeckend angepasst.

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Anlagen

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