Beschlussvorlage - GVMö/181/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Mölschow ab dem Haushaltsjahr 2024 (Hebesatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Jaqueline Bergmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss Mölschow
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung Mölschow
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Entscheidung
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09.01.2024
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Sachvortrag
Da die derzeitige Hebesatzsatzung der Gemeinde Mölschow nur für das Haushaltsjahr 2023 gilt, muss die Hebesatzsatzung angepasst werden.
Die Hebesätze waren im Jahr 2023 wie folgt:
Grundsteuer A = 310 %
Grundsteuer B = 470 %
Gewerbesteuer = 380 %
Die Hebesätze werden ab dem 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a. für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen 310 %
(Grundsteuer A)
b. für das Grundvermögen 470 %
(Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer 380 %
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B, sowie der Hebesatz der Gewerbesteuer bleiben somit unverändert zu den Vorjahren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,1 kB
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