Beschlussvorlage - GVMö/181/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die anliegende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Mölschow ab dem Haushaltsjahr 2024 (Hebesatzsatzung).

 

 

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Sachvortrag

Da die derzeitige Hebesatzsatzung der Gemeinde Mölschow nur für das Haushaltsjahr 2023 gilt, muss die Hebesatzsatzung angepasst werden.

 

Die Hebesätze waren im Jahr 2023 wie folgt:

 

Grundsteuer A = 310 %

Grundsteuer B = 470 %

Gewerbesteuer = 380 %

 

Die Hebesätze werden ab dem 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:

 

  

1.    Grundsteuer

a.    für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen                             310 %

(Grundsteuer A)

b.    für das Grundvermögen                                                                   470 %

(Grundsteuer B)                                                                   

2.    Gewerbesteuer                                                                                                        380 %

 

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B, sowie der Hebesatz der Gewerbesteuer bleiben somit unverändert zu den Vorjahren.

 

 

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Anlagen

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