Beschlussvorlage - GVMö/182/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Mölschow beschließt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der Stromkonzession der Gemeinde Mölschow gem. § 46 EnWG durchzuführen.

2. Die Gemeindevertretung beschließt, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde (Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten gem. § 46a EnWG abzuschließen (Anlage 1, Vertraulichkeitsvereinbarung Gemeinde).

3. Die Gemeindevertretung beschließt, das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages zum 05.06.2027 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben (Anlage 2, Bekanntmachung).

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der Bekanntmachung zu informieren.

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Sachvortrag

Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Mölschow und der E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde (Altkonzessionär) für die Sparte Strom endet zum 05.06.2027.

Gemäß § 46a EnWG hat die Gemeinde 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages einen Anspruch auf technische und wirtschaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe)

Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung.

Gem. § 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung).

Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde zu bekunden.

Sofern nur ein Bewerber sein Interesse bekundet, kann die Gemeinde mit ihm einen neuen Konzessionsvertrag verhandeln und abschließen. Eine Datenherausgabe wäre in diesem Fall nicht zwingend notwendig.

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Anlagen

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