Beschlussvorlage - GVMö/002/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow wählt Frau/Herrn ____________ zur zweiten Stellvertretung des Bürgermeisters der Gemeinde Mölschow.

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Sachvortrag

Auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bestimmt die Gemeindevertretung die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl, die den Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten.

Die Wahl kann geheim erfolgen, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur eine Person zur Wahl stand. Bei zwei oder mehr Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

 

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