Informationsvorlage - GVMö/005/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Informationen zum Zuteilungs- und Benennungsverfahren - Besetzung der weiteren Mitglieder des Hauptausschusses sowie deren Stellvertreter für die Wahlperiode 2024-2029
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Ramona Lachnit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Mölschow
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zur Information
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15.07.2024
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Sachvortrag
Auf Grundlage der neugefassten Kommunalverfassung M-V (KV M-V) erfolgt die Besetzung der weiteren Mitglieder des Hauptausschusses durch das Zuteilungs- und Benennungsverfahren. An diesem Verfahren können nur Fraktionen oder Zählgemeinschaften teilnehmen. Weiter richtet sich die Zuteilung der Sitze nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zu einander.
(Die gewählten Mitglieder der Partei CDU schlossen sich zu einer Fraktion (Fraktion CDU) zusammen und zeigten dies dem Bürgermeister an. Auch die Wählergruppen BMBZ (Fraktion BMBZ) und UWM (Fraktion UWM) gründeten jeweils eine Fraktion und zeigten diese an.
Die Geschäftsordnung der Gemeinde Mölschow sieht für das Zuteilungs- und Benennungsverfahren das d`Hondtsche Höchstzahlverfahren vor. Demnach kann die Fraktion CDU den Hauptausschuss mit zwei weiteren Mitgliedern, die Fraktion BMBZ mit einem weiteren Mitglied und die Fraktion UWM mit einem weiteren Mitglied besetzen.
Eine Abweichung der Besetzung durch Einigung der Fraktionen und Zählgemeinschaften untereinander ist hier zulässig.
Die Fraktionen und Zählgemeinschaften erklären gegenüber dem Bürgermeister, welche Personen und deren Stellvertreter die zugeteilten Sitze besetzen. Mit Zugang der Erklärung ist der Sitz besetzt, worüber die Gemeindevertretung zu informieren ist.
Für die Wahlperiode 2024-2029 wird sich der Hauptausschuss der Gemeinde Mölschow wie folgt zusammensetzen:
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Bürgermeister + 4 weitere Mitglieder der Gemeindevertretung |
Verhinderungsvertreter |
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BM |
Gerd-Günter Schulz |
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1 |
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2 |
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3 |
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4 |
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