Informationsvorlage - GVMö/006/2024

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Beratungsfolge

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Sachvortrag

Auf Grundlage der neugefassten Kommunalverfassung M-V (KV M-V) erfolgt die Besetzung der Mitglieder und sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Ordnung und Verkehr (Bauausschuss) durch das Zuteilungs- und Benennungsverfahren. An diesem Verfahren können nur Fraktionen oder Zählgemeinschaften teilnehmen. Weiter richtet sich die Zuteilung der Sitze nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zu einander.

 

(Die gewählten Mitglieder der Partei CDU schlossen sich zu einer Fraktion (Fraktion CDU) zusammen und zeigten dies dem Bürgermeister an. Auch die Wählergruppen BMBZ (Fraktion BMBZ) und UWM (Fraktion UWM) gründeten jeweils eine Fraktion und zeigten diese an.

 

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Mölschow sieht für das Zuteilungs- und Benennungsverfahren das d`Hondtsche Höchstzahlverfahren vor.

Die Fraktion kann den Bauausschuss mit einem sachkundigen Einwohner und einem Gemeindevertreter besetzen.

Per Losentscheidung oder Einigung zwischen den Fraktionen und Zählgemeinschaften sind die vier verbleibenden Gemeindevertretersitze und der Sitz für einen sachkundigen Einwohner zu vergeben.

 

Die Fraktionen und Zählgemeinschaften erklären gegenüber dem Bürgermeister, welche Personen und deren Stellvertreter die zugeteilten Sitze besetzen. Mit Zugang der Erklärung ist der Sitz besetzt, worüber die Gemeindevertretung zu informieren ist.

 

Für die Wahlperiode 2024-2029 wird sich der Bauausschuss der Gemeinde Mölschow wie folgt zusammensetzen:

 

5 Mitglieder der Gemeindevertretung

Verhinderungsvertreter

1

 

 

2

 

 

3

 

 

4

 

 

5

 

 

 

2 sachkundige Einwohner

Verhinderungsvertreter

1

 

 

2

 

 

 

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