Beschlussvorlage - GVMö/007/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Mölschow bestimmt in der 7. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist, die

 

Leitende Verwaltungsbeamtin

des Amtes Usedom-Nord

 

zum Vertreter der Gemeinde Mölschow in der Verbandsversammlung.

 

 

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Sachvortrag

Auf Grund des § 156 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Verbandssatzung des „Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.DIS AG“ besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern, Amtsvorstehern und Landräten der verbandsangehörigen Gemeinden, Ämter und Landkreise.

Die Verbandssatzung sieht vor, dass die Vertretungskörperschaft anstelle des Bürgermeisters, Amtsvorstehers oder Landrats den fachlich zuständigen Dezernenten oder Amtsleiter zum Vertreter in der Verbandsversammlung bestimmen kann.

Da die Sitzungen seit der Gründung des Zweckverbandes (Februar 1994), der sich aus Mitgliedern des gesamten Bundeslandes zusammensetzt, wegen der relativ zentralen Lage, in Sanitz bei Rostock stattfinden, war bisher aufgrund des erheblichen Aufwandes einer Sitzungsteilnahme durch die ehrenamtlichen Bürgermeister,  eine Vertretung der Gemeinde durch die Leitende Verwaltungsbeamtin geregelt.

Die Beschlussformulierung ermöglicht eine jederzeitige Teilnahme des Bürgermeisters, erspart aber die Ausstellung erneuter Vollmachten.

 

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