Beschlussvorlage - GVMö/003/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung. 

 

 

Reduzieren

Sachvortrag

Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts vom 14. Mai 2024 und der neuen Wahlperiode 2024-2029 ist es ratsam die Hauptsatzung der Gemeinde Mölschow zu überarbeiten und anzupassen.

 

Der vorliegende Entwurf beinhaltet die Regelung für die zukünftige Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren (§ 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 3 Nr. 5 und 6), Entscheidungsbefugnisse über Vergleiche bei Rechtsstreitigkeiten (§ 5 Abs. 3 Nr. 9) und Personalangelegenheiten (§ 5 Abs. 4) sowie die geänderten Aufwandsentschädigungen hinsichtlich der neu in Kraft gesetzten Entschädigungsverordnung vom 15. Mai 2024.

Zudem wurde in § 10 Abs. 2 - Öffentliche Bekanntmachungen - die zusätzliche Internetbekanntmachung nach den Vorschriften des BauGB über die Internetseite www.amtusedomnord.de mit aufgenommen.

Weiterhin sind die in den §§ 4, 5 und 7 genannten Eurobeträge als Nettobeträge ausgewiesen.

Weitere Anmerkungen zum Entwurf:

In der Entschädigungsverordnung wurden die Höchstbeträge festgesetzt, die also nicht überschritten werden dürfen. Nach unten hin ist alles frei regelbar.

Die Höchstgrenze der Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister wurde von 1.000,00 € auf 1.200,00 € angehoben. Derzeit wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000,00 € gezahlt. Die Beträge für die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung betragen weiterhin maximal 40,00 €/ Sitzung. Fraktionsvorsitzende können bis zu 60,00 €/ Sitzung erhalten.

 

Die Hauptsatzung tritt erst in Kraft, nachdem sie bei der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt wurde und diese zugestimmt oder in der Frist des § 5 Abs. 2 KV M-V nicht widersprochen hat.

 

 

Reduzieren

 

Es handelt sich um:

Auszahlungen/Einzahlungen sind:

Auszahlungen/Aufwendungen

 

planmäßig

 

Einzahlungen/Erträge

 

unplanmäßig

 

 

Kostenübersicht:

bei unplanmäßig = Deckung über:

Gesamtkosten der Maßnahme:

00,00 €

Einsparungen

00,00 €

Teilkosten – Auftragssumme:

00,00 €

Mehreinnahmen

00,00 €

 

Bemerkungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...