Beschlussvorlage - GVMö/018/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über Neufassung einer Satzung der Gemeinde Mölschow über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Jaqueline Bergmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Hauptausschuss Mölschow
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Vorberatung
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Mölschow
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Entscheidung
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10.09.2024
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Unterbrochen
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Hauptausschuss Mölschow
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung Mölschow
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Entscheidung
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17.10.2024
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Sachvortrag
Die Satzung der Gemeinde Mölschow wurde überarbeitet.
Es wurden die gesetzlichen Grundlagen auf die aktuell gültigen Fassungen geändert.
Des Weiteren wurden die einzelnen Paragraphen hinsichtlich der Grundsteuerreform 2025 angepasst. Gemäß des neuen Rechts der Grundsteuerreform 2025 sind nur noch die Eigentümer und Erbbauberechtigte für den Grund und Boden zu veranlagen und nicht mehr die Mieter/Pächter/etc. der Grundstücke. Demnach fällt der Wortlaut "sonstige Nutzungsberechtigte" aus einigen Absätzen weg.
Die Amtsverwaltung hat sich im Zuge der Änderung der Satzung dazu entschieden, dass die Gebühren zu den vierteljährlichen Terminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) fällig wird. Demnach fällt der 01.07. als Fälligkeitstermin weg. Im letzten Mahnlauf für den 01.07.2024 ist aufgrund der Rückmeldungen der Bürger deutlich geworden, dass der Fälligkeitstermin viel zu oft in Vergessenheit gerät oder nicht für wahrgenommen wird (§ 5 der Satzung).
Da die Gemeinde Mölschow Mitglied im Wasser- und Bodenverband Insel Usedom - Peenestrom ist, nimmt dieser für die Gemeinde die Gewässerunterhaltung an Gewässern zweiter Ordnung wahr.
Demnach wurden die Gebühren aufgrund des Beitragsbescheides des Verbandes vom 15.05.2024 im § 3 As. 2 der Satzung wie folgt angepasst:
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a) für bebaute Grundstücke mit einer Grundfläche bis 2.000 m², darüberhinausgehende Flächen werden zusätzlich wie unbebaute Grundstücke behandelt. |
62,83 € (statt 36,00 €) |
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b) für unbebaute Grundstücke je angefangene 0,5 ha Grund und Boden |
31,41 € (statt 23,00 €) |
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c) für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohnungen je Wohnungseinheit |
20,94 € (statt 12,00 €) |
In der Anlage befindet sich eine Übersicht der Kostenunterdeckung und Kostenüberdeckung der letzten Jahre aus welcher die anliegende Kalkulation und die daraus resultierenden Gebührenhöhe errechnet wurde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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572,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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617,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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