Beschlussvorlage - GVMö/021/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Mölschow.

 

Das Jahresergebnis 2017 beträgt 67.052,40 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

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Sachvortrag

Gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 des KPG obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom-Nord. Hierzu hat dieser sich des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast bedient (§ 1 Abs. 4 Satz 2 KPG).

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04.09.2024 wurde der vom Rechnungsprüfungsamt erarbeitete Bericht über die Jahresabschlussprüfung erörtert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich davon überzeugt, dass die Qualität der Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes den Zwecken der Prüfung des Jahresabschlusses genügt und sich den vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen angeschlossen.

 

Auf dieser Grundlage wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entsprechen und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Mölschow vermitteln.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf eigene Prüfhandlungen in 2017 verzichtet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf Grundlage seiner Prüffeststellungen einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und empfiehlt die Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Mölschow.

 

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Keine

 

 

Bemerkungen:

 

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