Beschlussvorlage - GVMö/038/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Belange der Gemeinde Mölschow werden durch den o.g. Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Agri-Photovoltaikpark Karrin Hof westlich der L262“ der Gemeinde Kröslin nicht berührt.

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Sachvortrag

Die Gemeindevertretung Kröslin hat auf der Sitzung am 04.06.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 18 „Agri-Photovoltaikpark Karrin Hof westlich der L262“ gefasst.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Agri-Photovoltaikpark Karrin Hof westlich der L262“ der Gemeinde Kröslin liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.12.2024 bis 20.01.2025 im Bauamt des Amtes Lubmin, Geschwister Scholl Weg 15 in 17509 Lubmin, Zimmer 12 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die Planungsabsichten sind den beigefügten Vorentwurfsunterlagen zu entnehmen.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Anbei erhalten Sie die Vorentwurfsunterlagen mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats.

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Anlagen

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