Beschlussvorlage - GVMö/045/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Janine Neumann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mölschow
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Entscheidung
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17.02.2025
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Sachvortrag
Entsprechend des § 2 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder deren Stellvertreter eingeworben und entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden ab 100 Euro entscheidet lt. KV M-V die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegendes Wertgrenze von höchsten 1.000 Euro überschritten wird.
Es ist die Annahme einer Spende in Höhe von 2.000 Euro zu bestätigen. Daher muss die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow über die Annahme der Spende entscheiden.
Die KV M-V legt weiterhin fest, dass der Geber, die Zuwendung und der Zuwendungszweck bekannt gegeben werden muss.
Über die Annahme folgender Spende ist zu entscheiden:
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Tag der Zuwendung |
Geber |
Betrag in € |
Verwendungszweck |
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09.01.2025 |
Seeklause GmbH & Co. KG |
2.000 |
Feuerwehr Bannemin-Mölschow |
Die Spende steht der Gemeinde Mölschow für den angegebenen Zweck zur Verfügung.
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Es handelt sich um: |
Auszahlungen/Einzahlungen sind: |
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Auszahlungen/Aufwendungen |
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planmäßig |
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Einzahlungen/Erträge |
2.000 |
unplanmäßig |
2.000 |
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Kostenübersicht: |
bei unplanmäßig = Deckung über: |
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Gesamtkosten der Maßnahme: |
00,00 € |
Einsparungen |
00,00 € |
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Teilkosten – Auftragssumme: |
00,00 € |
Mehreinnahmen |
00,00 € |
Bemerkungen:
