Beschlussvorlage - GVMö/046/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die grundsätzliche Neuerrichtung eines Feuerlöschbrunnens an der Kreisstraße VG 27 beim Friedhof auf dem gemeindlichen Flurstück 50 der Flur 3 in der Gemarkung Bannemin.

 

Die Amtsverwaltung wird wie folgt mit der verwaltungsseitigen Umsetzung beauftragt: 

A) Kämmerei = Bemühung um Fördermittel, B) Bauamt = bauliche Errichtung (inklusive Einholung aller nötigen Genehmigungen)

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Sachvortrag

Die Gemeindefeuerwehr (Freiwillige Feuerwehr Banemin) meldete dem zentralen Ansprechpartner für Brandschutz im Ordnungsamt der Amtsverwaltung, dass sie einen neuen Feuerlöschbrunnen beim Friedhof benötigt. 

 

Gemäß aktuellem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (kurz BrSchG - § 2) hat die Gemeinde als Pflichtaufgabe die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Nach der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Bannemin ist die Löschwasserversorgung in diesem Bereich des Friedhofs (an der Kreisstraße VG 27 - gegenüber Zinnowitzer Straße 18-23) kritisch zu beurteilen.

 

Mit dieser Beschlussvorlage erfolgt die grundsätzliche Absichtserklärung der Gemeinde und die Konkretisierung welcher Feuerlöschbrunnen errichtet wird.

 

Hinsichtlich der Finanzierung dieser Maßnahme wird die Kämmerei der Amtsverwaltung beauftragt, sich um Fördermittel zu bemühen. Die bauliche Umsetzung erfolgt durch das Bauamt.

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Noch keine, da lediglich Grundsatzbeschluss

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Anlagen

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