Informationsvorlage - GVMö/005/2024-01

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Beratungsfolge

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Sachvortrag

Auf Grundlage des § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29a der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) erfolgt die Besetzung der weiteren Mitglieder des Hauptausschusses durch das Zuteilungs- und Benennungsverfahren. An diesem Verfahren können nur Fraktionen oder Zählgemeinschaften teilnehmen.
Der Bürgermeister ist als Vorsitzender des Ausschusses geborenes Mitglied.

 

Dem Bürgermeister wurde am 09.04.2025 angezeigt, dass die Gemeindevertreterin Frau Cathrin Jahn (AfD) der Fraktion BMBZ beigetreten ist.

Aufgrund des Zusammenschlusses und der einhergehenden Änderung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen der Gemeinde Mölschow zueinander, war die Neubenennung der Ausschussmitglieder des Bauausschusses notwendig.

 

Die Fraktionen wurden aufgefordert die neuen Mitglieder zu benennen.

In einer gemeinsamen Beratung mit dem Bürgermeister am 16.04.2024 wurden die Mitglieder und Verhinderungsvertreter benannt.

 

Für die Wahlperiode 2024-2029 wird sich der Hauptausschuss der Gemeinde Mölschow wie folgt zusammensetzen:

 5 Mitglieder der Gemeindevertretung

Verhinderungsvertreter

1

Bürgermeister 

Gerd-Günter Schulz

Michael Kunde

2

ALT – UWM

NEU – UWM 

Jörn Schnapke

Jörn Schnapke

Dietmar Kreßmann

Dietmar Kreßmann

3

ALT – CDU

NEU – CDU 

Ilona Große

Susanne von Busse

-

Ilona Große

4

ALT – BMBZ

NEU – BMBZ 

Martin Haß

Martin Haß

Michael Kunde

Cathrin Jahn

5

ALT - CDU

NEU – BMBZ 

Susanne von Busse

Michael Kunde

-

Cathrin Jahn

 

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Anlagen

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