Beschlussvorlage - GVMö/015/2019-02
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss der 2. Änderung zur Finanzierungsvereinbarung für den Ersatzneubau Schöpfwerk Mölschow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Nicole Ludwig
- Beteiligt:
- Kämmerei; Bauamt
- Verfasser:
- Nicole Ludwig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Mölschow
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Entscheidung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mölschow
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Entscheidung
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27.05.2025
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15.07.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die 2. Änderung zur Finanzierungsvereinbarung für den Ersatzneubau Schöpfwerk Mölschow mit einer Beteiligung von höchstens 146.500,00 € sowie die Begleichung von bereits angefallenen Planungsleistungen in Höhe von 10.713,08 €. Die Verwaltung wird beauftragt, auch in den Folgejahren die erforderlichen Mittel dafür in den Haushalt einzustellen.
Sachvortrag
Der Wasser- und Bodenverband betreibt im Rahmen der Gewässerunterhaltung nach § 39 WHG i. V. mit § 62 LWaG M-V das Schöpfwerk Mölschow.
Da das vorhandene Schöpfwerk nicht mehr den technischen Anforderungen zur Entwässerung entspricht, wird zur Anpassung der Leistungsfähigkeit an die aktuellen Entwässerungsansprüche ein Ersatzneubau benötigt.
Um die Finanzierung für den Ersatzneubau sicher zu stellen, hat der Wasser- und Bodenverband in der Vergangenheit den Bedarf von Fördermitteln beim Land M-V nach Pkt. 2.5-Hochwasserschutz- FöRiGeF beantragt und zur Absicherung der Finanzierung eine Finanzierungsvereinbarung mit den Gemeinden Mölschow, Ostseebad Karlshagen und Ostseebad Trassenheide abgeschlossen.
2019 beliefen sich die geplanten Gesamtausgaben (Brutto) auf einen Betrag von 895.807,21 € (davon zuwendungsfähige Ausgaben: 895.807,21 €). Die mögliche Förderung betrug 716.645,77 € (80 % der zuwendungsfähigen Kosten). Für die drei Gemeinden Mölschow, Ostseebad Karlshagen und Ostseebad Trassenheide ergab sich daraus ein Eigenanteil in Höhe von höchstens 179.161,44 € (rund 60.000,00 € für jede Gemeinde). Die Maßnahme erhielt aufgrund fehlender Mittelverfügbarkeit keine Förderung.
Im Jahr 2022 reichte der Wasser- und Bodenverband eine aktualisierte Kostenberechnung vor. Die geplanten Gesamtausgaben (Brutto) erhöhten sich auf einen Betrag von 1.478.723,75 € (davon zuwendungsfähige Ausgaben: 1.478.723,75 €). Die mögliche Förderung hätte damit 1.182.979,00 € (80 % der zuwendungsfähigen Kosten) betragen. Für die drei Gemeinden Mölschow, Ostseebad Karlshagen und Ostseebad Trassenheide ergab sich daraus ein neuer Eigenanteil in Höhe von höchstens 295.744,75 € (rund 99.000,00 € für jede Gemeinde).
Für die Neubeantragung von Fördermitteln im Jahr 2025 wurde aufgrund der aktuellen Marktlage die Kostenprognose für den Schöpfwerksneubau angepasst. Die geplanten Gesamtausgaben (Brutto) erhöhen sich auf einen Betrag von 2.195.103,75 € (davon zuwendungsfähige Ausgaben: 2.195.103,75 €). Die mögliche Förderung beträgt 1.756.083,00 € (80 % der zuwendungsfähigen Kosten). Für die drei Gemeinden Mölschow, Ostseebad Karlshagen und Ostseebad Trassenheide ergibt sich daraus ein neuer Eigenanteil in Höhe von höchstens 439.020,75 € (rund 146.500 € für jede Gemeinde).
Der gestiegene Eigenanteil der Gemeinden macht eine Anpassung des § 4 der Finanzierungsvereinbarung erforderlich, damit die Finanzierung der Maßnahme wieder gesichert ist.
Weiterhin sind für die Maßnahme bereits Planungsleistungen in Höhe von 32.139,24 € angefallen, welche anteilig durch alle drei Gemeinden beglichen werden müssen.
Insgesamt ergibt sich eine Auszahlung in Höhe von höchstens 146.500 € an den Wasser- und Bodenverband. Die bereits angefallene Planungskosten in Höhe von 10.713,08 € werden vorab fällig. Die Mittel dafür sind im Haushalt 2025 bei den Investitionen eingestellt sind. Die weiteren erforderlichen Mittel sind auch in den Folgejahren im Haushalt einzustellen.
Bemerkungen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,4 kB
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