Beschlussvorlage - GVMö/040/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018.

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Sachvortrag

Gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 des KPG obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom-Nord. Hierzu hat dieser sich des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast bedient (§ 1 Abs. 4 Satz 2 KPG).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss sieht keine Hinderungsgründe und empfiehlt der Gemeindevertretung dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.

 

Neben dem Beschluss zur Jahresrechnung hat die Gemeindevertretung nun getrennt davon auch über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 zu entscheiden.

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Keine

 

 

Bemerkungen:

 

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