Beschlussvorlage - GVMö/064/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über Widmung einer Verkehrsfläche - Siedlerweg/Mölschow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sascha Erdmann
- Verfasser:
- Erdmann, Sascha
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Mölschow
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mölschow
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Entscheidung
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15.07.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die Widmung einer Verkehrsfläche im "Siedlerweg" gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der in der Anlage beigefügten Widmungsverfügung einschließlich Lageplan, und beauftragt die Amtsverwaltung die Widmung nach Ausfertigung durch den Amtsvorsteher des Amtes Usedom-Nord öffentlich bekanntzumachen.
Sachvortrag
Die im Lageplan (Anlage) gekennzeichnete Verkehrsfläche (zwischen Trassenheider Straße und Neubau), mit der katasteramtlichen Bezeichnung Gemarkung Mölschow, Flur 5, Flurstücke 61/3 (Teilstück), 66/2 (Teilstück), und 68/8 (Teilstück), wird bereits öffentlich genutzt und muss dementsprechend als solche gewidmet werden. Die Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde.
Laut Erschließungsvertrag (Anlage) ist die Widmung wie folgt in § 8 Nummer 5 geregelt: "...Die Widmung der Straße erfolgt durch die Gemeinde innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung, Abnahme und ggf. Übertragung der Grundstücksflächen....".
Die Abnahme erfolgte am 14.02.2025 (siehe Übergabeprotokoll).
Gem. § 7 StrWG-MV sind öffentliche Straßen und Wege durch förmlichen Akt zu widmen, um die Öffentlichkeit der Straßen und Wege im Rechtssinne zu begründen. Durch die Widmung soll der Gemeingebrauch sichergestellt werden.
Das Bauamt der Amtsverwaltung empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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