Informationsvorlage - GVMö/085/2025

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Beratungsfolge

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Sachvortrag

Mit Datum 22.07.2025 stellte das Ordnungs- und Sozialamt Usedom-Nord im Auftrag der Gemeinde Mölschow einen Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 111 ab dem Knotenpunkt B 111/VG 27 in Richtung Bannemin bei der Straßenverkehrsbehörde Greifswald.

Mit Datum 22.08.2025 wurde der Antrag durch die Straßenverkehrsbehörde leider unter folgender Begründung abgelehnt:

 

  • Es liegen keine gesetzlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Anordnung vor. Klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes-, Kreisstraßen) dienen einem überörtlichen Verkehr, der straßenrechtlich grundsätzlich freie Fahrt haben muss im Rahmen der StVO-Regelungen, ohne Geschwindigkeitsreduzierungen, soweit diese nicht durch eine Gefahrenlage gerechtfertigt sind.

Nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde Greifswald liegt im betreffenden Straßenbereich eine bereits eingetretene Gefahrenlage bzw. eine in Zukunft eintretende Gefahrenlage nicht vor. Sie begründet dies u.a. damit, dass im betreffenden Straßenbereich, gemäß Unfalluntersuchungen, keine häufigen geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind (Statistik in der Anlage aufgeführt).

 

Das Ordnungs- und Sozialamt Usedom-Nord wird die Gemeinde Mölschow weiterhin im Zuge der Gemeindearbeit bei vorliegendem Anliegen unterstützen.

 

 

 

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Es handelt sich um:

Auszahlungen/Einzahlungen sind:

Auszahlungen/Aufwendungen

 

planmäßig

 

Einzahlungen/Erträge

 

unplanmäßig

 

 

Kostenübersicht:

bei unplanmäßig = Deckung über:

Gesamtkosten der Maßnahme:

00,00 €

Einsparungen

00,00 €

Teilkosten – Auftragssumme:

00,00 €

Mehreinnahmen

00,00 €

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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