Beschlussvorlage - GVMö/103/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mölschow wird in der vorliegenden Fassung vom 09.10.2024 gebilligt.

Um der Öffentlichkeit und betroffenen Behörden gem. § 47d Absatz 3 BImSchG Gelegenheit zur Information und zur Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplanes zu geben, ist dieser für den Zeitraum von einem Monat zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich auszulegen.

Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.

Reduzieren

Sachvortrag

Die Gemeinde Mölschow ist aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Die Gemeindevertretung Mölschow hat am 29.08.2023 die Aufstellung eines Lärmaktions-planes nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit dem Ziel, Maßnahmen zur Verringerung des Umgebungslärms, insbesondere des Straßenverkehrslärms festzulegen und umzusetzen, beschlossen.

Der Auftrag wurde an das Büro für ingenieurgeophysikalische Messungen GmbH, Hauptstraße 27, 17498 Weitenhagen vergeben. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist erarbeitet worden und wurde mit Datum vom 09.10.2024 vorgelegt. Gleichzeitig wurde der Entwurf an die zuständige Behörde, das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie übermittelt.

Der jetzt anstehende Schritt der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47 Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Es wird vorgeschlagen, den Entwurf für die Bürgerinnen/Bürger öffentlich auszulegen und den Trägern öffentlicher Belange durch elektronische Mitteilung auf der Internetseite oder Internetadresse die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen und Stellungnahme zu geben. Dabei eingegangene Stellungnahmen werden anschließend abgewogen und ggf. in den Lärmaktionsplan eingearbeitet und danach der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Reduzieren

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...