Beschlussvorlage - GVMö/058/2025-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Belange der Gemeinde Mölschow werden durch den o.g. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb östlich der Hufelandstraße“ der Stadt Wolgast nicht berührt.

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Sachvortrag

Die Stadtvertretung Wolgast billigte mit Beschluss Nr. 01-B 2026-006 vom 02.02.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb östlich der Hufelandstraße“ in der Fassung von 11/2025.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb östlich der Hufelandstraße“ und die dazugehörige Begründung in der Fassung von 11/2025 einschl. Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Emissions- und Immissionsprognose für Schall und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 23.02.2026 bis zum 30.03.2026 im Rathaus der Stadt Wolgast im Kornspeicher, 1. Etage, Fachdienst Bauverwaltung/-planung in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen sind ergänzend auf der Homepage der Stadt Wolgast unter dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren einzusehen.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Anbei erhalten Sie die Entwurfsunterlagen mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats.

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Anlagen

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