Beschlussvorlage - GVMö/117/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow billigt in ihrer Sitzung den als Anlage zum Beschluss beigefügten 4. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Mölschow und dem Vorhabenträger zur Planung und Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 7 für das „Wohngebiet nordöstlich des Mölschower Weges“ im Ortsteil Bannemin.

 

Das Bauamt der Amtsverwaltung wird beauftragt, den Vorgang verwaltungsseitig umzusetzen (insbesondere Mitteilung an den Antragsteller über das Ergebnis).

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Sachvortrag

Der Vorhabenträger Bernd Thorhauer hat mit E-Mail vom 25.05.2026 einen Antrag auf Änderung des Städtebaulichen Vertrages eingereicht.

 

Inhaltlich geht es um die Anpassung der Frist Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen (derzeit spätestens 30.06.2026) auf den 31.12.2026.

 

Das Bauamt der Amtsverwaltung empfiehlt dem vorliegenden Antrag zuzustimmen und die Fertigstellungfrist der Erschließungsmaßnahmen bis Ende des Jahres zu verlängern. Es ist für den Vorhabenträger derzeit gar nicht realistisch möglich, die bisherige Frist 30.06.2026 einzuhalten, da die Erschließungsplanung erst noch vor Bauausführung durch die Gemeindevertretung bestätigt werden muss.

 

In der Anlage befinden sich außerdem der Städtebauliche Vertrag vom 14.09.2021, der 1. Nachtrag vom 01.08.2024 und der 2. Nachtrag vom 30.10.2025. Der Entwurf 3. Nachtrag befindet sich noch in der Beschlussrunde durch die Gemeinde Mölschow.

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Keine

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