Informationsvorlage - GVMö/113/2026

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Beratungsfolge

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Sachvortrag

Nach § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik Mecklenburg-Vorpommern (GemHVO-Doppik) hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. Grundlage hierfür ist die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 239).

 

Ergänzend zu § 19 GemHVO-Doppik, der die laufende verwaltungsinterne Überwachung des Haushaltsvollzuges regelt, konkretisiert § 20 GemHVO-Doppik die Unterrichtungspflicht gegenüber der Gemeindevertretung. Ziel der Berichterstattung ist es, die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter über die Umsetzung der in der Haushaltssatzung festgelegten politischen und finanziellen Zielstellungen zu informieren sowie eine fundierte Grundlage für zukünftige Entscheidungen zu schaffen. Gleichzeitig soll die Einhaltung des beschlossenen und rechtskräftigen Haushaltsplanes unterstützt sowie über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entgegengewirkt werden.

 

Mit dieser Informationsvorlage erfüllt der Bürgermeister, der Gemeinde Mölschow, seine gesetzliche Verpflichtung zur Unterrichtung der Gemeindevertretung über den Stand des Haushaltsvollzuges sowie über die Erreichung der Finanz- und Leistungsziele im laufenden Haushaltsjahr 2026.

 

Als erklärende Anlagen sind beigefügt:

 

  • Muster 12 bzw. 12 a aus der vorläufigen Jahresrechnung mit Stand per 28.05.2026 (kurz u. ausführlich)

Dieses stellt die Ergebnisrechnung (Ertrag und Aufwand) mit dem Plan-Wert als auch dem Ist-Wert, einschließlich der Abweichung pro Produktkonto dar.

 

  • Muster 13 aus der vorläufigen Jahresrechnung mit Stand per 28.05.2026 (kurz u. ausführlich)

Dieses stellt die Finanzrechnung (Ein- und Auszahlung) mit dem Plan-Wert als auch dem Ist-Wert, einschließlich der Abweichung pro Produktkonto dar.

 

  • vorläufige Investitionsrechnung per 28.05.2026

Die aktiven Investitionsmaßnahmen werden ebenfalls mit dem Plan-Wert als auch dem Ist-Wert dargestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Mölschow den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Bemerkungen:

 

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Anlagen

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