Beschlussvorlage - GVMö/045/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
6.Satzungsänderung der Gemeinde Mölschow über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Uwe Horn
- Verfasser:
- U. Horn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Mölschow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mölschow
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Entscheidung
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08.12.2020
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Sachvortrag
Sachvortrag:
Die Gemeinde Mölschow ist Mitglied im „Wasser- und Bodenverband Insel Usedom – Peenestrom“. Dieser nimmt für die Gemeinde die Gewässerunterhaltung an Gewässern zweiter Ordnung war. Der Beitragssatz wurde entsprechend der aktuellen Beitragsberechnung des Verbandes angepasst.
Die Gebühren ändern sich wie folgt:
Die Gebühr für ein Kalenderjahr beträgt:
- für unbebaute Grundstücke je angefangene 0,5 ha Grund und Boden
21,00 € statt bisher 24,00 €.
- für bebaute Grundstücke mit einer Grundfläche bis 1000 m²
35,00 € statt bisher 40,00 €
- für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohnungen zusätzlich je Wohnungseinheit
14,00 € statt bisher 16,00 €.
- für Garagen auf fremdem Grund und Boden je Garage
7,00 € statt bisher 8,00 €.
Auf die Kalkulation wird verwiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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289,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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257,7 kB
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