Beschlussvorlage - GVMö/045/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde lschow beschließt die Satzungnderung  über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren.

 

Die beiliegende Kalkulation wird gebilligt.

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Sachvortrag

Sachvortrag:

 

Die Gemeinde lschow ist Mitglied im „Wasser- und Bodenverband Insel Usedom Peenestrom“. Dieser nimmt für die Gemeinde die Gewässerunterhaltung an Gewässern zweiter Ordnung war. Der Beitragssatz wurde entsprechend der aktuellen Beitragsberechnung des Verbandes angepasst.

 

Die Gebühren ändern sich wie folgt:

 

Die Gebühr für ein Kalenderjahr beträgt:

 

-          r unbebaute Grundstücke je angefangene 0,5 ha Grund und Boden

 

21,00 statt bisher 24,00 €.

 

-          r bebaute Grundstücke mit einer Grundfläche bis 1000 m²

 

35,00 statt bisher 40,00

 

-          r Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohnungen zusätzlich je Wohnungseinheit

 

14,00 statt bisher 16,00 €.

 

-          r Garagen auf fremdem Grund und Boden je Garage

 

7,00 statt bisher 8,00 €.

 

Auf die Kalkulation wird verwiesen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung werden zum 01.01.2021 kostendeckend angepasst.

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Anlagen

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