Beschlussvorlage - GVMö/058/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.

Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Mölschow für das „Wohngebiet nordöstlich des Mölschower Weges“ im Ortsteil Bannemin in der Fassung von 04-2019 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden und die zum geänderten Entwurf von 04-2020 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden aus der  eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung hat die Gemeindevertretung Mölschow in Ihrer Sitzung geprüft.

Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in  der  Fassung  vom  03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2019 (GVOBl. M-V S. 682), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 290 V. vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), beschließt die Gemeindevertretung Mölschow den Bebauungsplan Nr. 7 für das „Wohngebiet nordöstlich des Mölschower Weges“ im Ortsteil Bannemin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.

Die Begründung mit Umweltbricht wird gebilligt.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 7 für das „Wohngebiet nordöstlich des Mölschower Weges“ im Ortsteil Bannemin alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Sachvortrag

Sachvortrag:

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Mölschow im Ortsteil Bannemin, nördlich der Bundesstraße 111 auf der Nordostseite des Mölschower Weges. Es wird im Norden und Osten durch Grünlandflächen sowie im Süden und Westen durch Wohnbebauung begrenzt.

Mit Ausnahme der auf dem Flurstück 357/1 vorhandenen Hoflage ist das Plangebiet unbebaut.

 

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:

 

Gemarkung

Bannemin

Flur

1

Flurstücke

355/2 - 355/4, 357/2, 357/3, 358/1, 358/2 teilweise, 359, 360/1, 361/5, 361/6, 362/6 und 362/7

 

Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt rd. 6.172.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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