Beschlussvorlage - GVMö/061/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde lschow beschließt, für jedes neugeborene Kind mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde lschow ein Babybegrüßungsgeld in Höhe von 100,00€ zu überreichen.

 

Die Verwaltung wird auf Antrag gemäß Anlage 1 für alle ab dem 01.01.2021 geborenen Kinder mit der Anweisung des Babybegrüßungsgeldes in Höhe von 100,00€ ermächtigt.

 

Der Antrag ist auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord abrufbar und bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres zu stellen.

 

Die Zahlungen erfolgen aus dem Produktsachkonto 11101.56930000 Repräsentationsfonds.

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Sachvortrag

Sachvortrag:

 

Laut Statistik wurden, im Jahr 2020, 7 Kinder in der Gemeinde lschow geboren.

 

Ab 2021 soll nach Antragsstellung an jedes mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Karlshagen geborenes Kind ein Babybegrüßungsgeld in Höhe von 100,00 € überwiesen werden.

 

Als Anlagen zu dieser Beschlussvorlage hat die Verwaltung einen Entwurf zur Antragstellung ausgearbeitet.

 

Das Formular kann ins Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord eingestellt werden, so dass es jederzeit zum Ausfüllen ausgedruckt werden kann.

Zur Information kann die Verfahrensweise ins Internet und ins Amtsblatt gegeben werden.

 

Bei dem Beschluss handelt es sich um eine grundsätzliche Entscheidung die Grundlage für Einzelentscheidungen ist und obliegt gemäß §22 KV M-V der Gemeindevertretung.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

In Höhe von 100,00 € pro neugeborenem Baby nach Antragstellung durch die Eltern.

Finanzielle Auswirkung rund 1000,- € im Jahr.

 

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Anlagen

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