Beschlussvorlage - GVMö/086/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die Satzungsänderung über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren.

 

Die beiliegende Kalkulation wird gebilligt.

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Sachvortrag

Sachvortrag: 

Die Gemeinde Mölschow ist Mitglied im „Wasser- und Bodenverband Insel Usedom  Peenestrom“. Dieser nimmt für die Gemeinde die Gewässerunterhaltung an Gewässern zweiter Ordnung war. Der Beitragssatz wurde entsprechend der aktuellen Beitragsberechnung des Verbandes angepasst.

 

Die Gebühren ändern sich wie folgt:

 

Die Gebühr für ein Kalenderjahr beträgt:

 

-          für unbebaute Grundstücke je angefangene 0,5 ha Grund und Boden, wie bisher, 21,00 €.

 

-          für bebaute Grundstücke mit einer Grundfläche bis 1000 m²

 

32,50  statt bisher 35,00 

 

-          für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohnungen zusätzlich je Wohnungseinheit

 

11,00  statt bisher 14,00 €.

 

-          für Garagen auf fremdem Grund und Boden je Garage

 

2,00  statt bisher 7,00 €.

 

Auf die Kalkulation wird verwiesen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung werden zum 01.01.2022 kostendeckend angepasst.

 

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Anlagen

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