Beschlussvorlage - GVMö/087/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die "Richtlinie über die Gewährung von Förderungen der Vereine"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Jaqueline Bergmann
- Verfasser:
- J. Bergmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Mölschow
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mölschow
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Entscheidung
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14.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die Aktualisierung der als Anlage beigefügten „Richtlinie über die Gewährung von Förderungen der Vereine“ mit Wirkung zum 01.01.2022.
Die Richtlinie ist, auf die Internetseite des Amtes Usedom-Nord zu stellen und im Bekanntmachungsblatt „Der Usedomer Norden“ zu veröffentlichen.
Sachvortrag
Sachvortrag:
Ziel einer „Richtlinie über die Gewährung von Förderungen der Vereine“ ist es, die Eigeninitiativen der Vereine zu fördern und allen interessierten Bürgern eine sportliche und kulturelle Betätigung zu ermöglichen.
Die Gemeinde Mölschow unterstützt im Rahmen ihrer Finanzkraft die in der Gemeinde ortsansässigen Vereine, deren Tätigkeit im besonderen gemeindlichen Interesse liegt und Vereine in deren Vereinsleben sich auch Kinder und Jugendliche aktiv einbringen können.
Um dies zu verdeutlichen und zur Festlegung der Zielgruppen, die einen finanziellen Zuschuss erhalten sollen, ist es sinnvoll eine „Richtlinie über die Gewährung von Förderungen der Vereine“ zu erlassen. In dieser Richtlinie wird der allgemeine Zuschuss (2,50 €) für jedes in Mölschow wohnhafte Vereinsmitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und der allgemeine Zuschuss (1,00 €) für jedes in Mölschow wohnhafte Vereinsmitglied über 18 Jahre festgelegt. Weiterhin wird durch diese Richtlinie das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Abgabefrist (bis zum 28.02.) für den Antrag geregelt. Ein einheitliches Beantragungsformular und ein einheitlicher Vordruck für den Verwendungsnachweis vereinfachen den Vereinen die Beantragung sowie den Nachweis der Verwendung des finanziellen Zuschusses. Richtlinie und Formulare werden dann auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord einsehbar und herunterladbar sein. Das gesamte Beantragungsverfahren wird dadurch einheitlicher und bürgerfreundlicher.
Die aktuelle „Richtlinie über die Gewährung von Förderungen der Vereine“ ist aus dem Jahre 2002. Daher wird um eine Aktualisierung dessen gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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83,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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183,6 kB
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