Beschlussvorlage - GVMö/091/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde lschow beschließt gemäß dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie bis auf Widerruf von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der Sitzungen im Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten. Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Hauptausschusses und für die Empfehlungen des beratenden Ausschusses Gemeindeentwicklung, Bau und Gewerbe“.

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Sachvortrag

Sachvortrag:

Das Ministerium für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat am 28.01.2021 ein Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie verabschiedet.

Gemäß § 2 Absatz 5 des Gesetzes können die Gemeindevertretung und ihre Ausschüsse in Angelegenheiten einfacher Art außerhalb einer Sitzung im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschließen. Die Beschlussfassung setzt voraus, dass jeder Gemeindevertreter/ jedes Mitglied dem Verfahren zustimmt; gesetzliche Regelungen über die für die Beschlussfassung erforderliche Mehrheit bleiben unberührt.

Abstimmungen, die nach den Bestimmungen der Kommunalverfassung geheim erfolgen können, dürfen im schriftlichen oder elektronischen Verfahren nicht durchgeführt werden.

Weiter dürfen keine Beschlüsse zu Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplänen im Umlaufverfahren gefasst werden. Hier gilt der Grundsatz der Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie tritt nach dem 31.12.2021 außer Kraft. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieses verlängert wird, eine diesbezügliche Entscheidung liegt noch nicht vor.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde lschow als oberstes Willensbildungs- und Beschlussorgan entscheidet, ob von der Beschlussfassung im Umlaufverfahren grundsätzlich Gebrauch gemacht werden soll. Diese Entscheidung selbst kann im Umlaufverfahren erfolgen.

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